Gewerblicher RechtsschutzUnter gewerblichem Rechtsschutz versteht man hauptsächlich die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht (UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), Markenrecht (auch Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster) und Patentrecht und meint den Schutz der Unternehmer vor anderen Unternehmern.
Sie sind betroffen, wenn Sie selbst wegen - angeblich - unlauteren Wettbewerbs von Mitbewerbern auf dem Markt abgemahnt werden und Ihnen droht, dass eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen eine bestimmte Art der Marktteilnahme erlassen wird. Hier bietet sich nach sorgfältiger anwaltlicher Prüfung, ob eine gegen das UWG verstoßende Handlung überhaupt vorliegt, die Hinterlegung einer Schutzschrift bei dem in Betracht kommenden Landgericht an.
Betroffen sind Sie auch, wenn Ihre Mitbewerber sich aus Ihrer Sicht unlauter verhalten und Ihnen Einbußen drohen, in dem Sie beispielsweise selbst Marktanteile verlieren. Hier sollten Sie selbst überlegen, ob der Wettbewerber nicht abgemahnt und ihm das unlautere Verhalten gegebenenfalls untersagt werden sollte.
Sofern Sie Inhaber einer Marke sind und Sie dieses Ausschließlichkeitsrecht durch andere Marktteilnehmer durch Verwendung von Zeichen verletzt sehen, bei denen eine Verwechlungsgefahr besteht, sollten Sie nicht zögern, Ihre Marke zu schützen. Das gleiche gilt, falls Patentrechte verletzt werden.
Es kann empfehlenswert sein, vor der Eintragung einer Marke prüfen zu lassen, ob angesichts der Rechtsprechung in Markensachen mit anderen, ähnlichen Marken eine Verwechslungsgefahr besteht oder sonstige Gründe einer Eintragung entgegenstehen, bevor Sie am Ende Kosten für eine Markenanmeldung hatten und diese Marke dann nicht nutzen dürfen. Die Bewertung markenrechtlicher Tatbestände ist komplex und hauptsächlich durch Rechtsprechung geprägt, so dass sich eine anwaltliche Begleitung empfiehlt.
Urheber- und MedienrechtMedienrecht umfasst als Oberbegriff die Teilgebiete des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts, welche die individuelle und massenhafte Information und Kommunikation rechtlich regeln. Problematisch sind neben der Anwendung der verschiedenen bestehenden Regelungen oftmals solche Regelungslücken, die durch die rasante Entwicklung der verschiedenen Medien entstehen und auf die der Gesetzgeber teilweise erst sehr spät eingeht. Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Bereiche Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film sowie Multimedia und Internet. Regelungsziele des Medienrechtes sind die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, Sicherung der Meinungsvielfalt, Schutz der Mediennutzer (Rezipienten), Daten- und Jugendschutz aber auch der Schutz geistigen Eigentums.
Hier setzt auch das Urheberrecht an, welches den Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gewisse Schutzrechte im Hinblick auf die Nutzung und Verwertung des Werkes gewährt und neuerdings auch der Sicherung einer angemessenen Vergütung für eine Nutzung durch Dritte dient. Dabei überschneidet sich das Urheberrecht teilweise mit dem Medienrecht bzw. jedes dieser Gebiete stellt sich als ein Teilaspekt des jeweils anderen Gebietes dar.